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Kfz-Versicherung

Bei der Haftpflicht für Kraftfahrzeuge handelt es sich in der BRD und unzähligen anderen Staaten der Erde um eine Pflichtversicherung.

Der Rahmen einer solchen Kraftfahrzeugversicherungen besteht indes nicht nur aus dieser gesetzlichen KFZ Haftpflichtversicherung, sondern aus einer ganzen Summe an Versicherungen. Die Haftpflicht ist hierbei jedoch jener Bereich, der sich am intensivsten mit der Abdeckung von berechtigten Schadensersatzansprüchen Dritter befasst. Unberechtigte Ansprüche dagegen müssen von einer solchen Fahrzeugversicherung abgewehrt werden – das eine weitere wichtige Aufgabe dieser Versicherungsart ist.

Die Kfz-Kaskoversicherung ist eine Zusatzversicherung im Umfeld der Kraftfahrzeugversicherungen und wird in zwei Bereiche unterteilt. Bei der Teilkasko handelt es sich um eine Zusatzversicherung, die Durchführung von Schäden am eigenen Fahrzeug übernimmt. Allerdings betrifft das nur bestimmte Schadensfälle, die zuvor vereinbart werden. Dazu können zum Beispiel Schäden aus Sturm, Überschwemmung, Hagel, Brand, oder Diebstahl gehören. Auch Unfälle mit Haarwild werden oft in den Bereich der Teilkasko mit aufgenommen. Bei einer Kfz-Vollkaskoversicherung hingegen handelt es sich um eine noch umfangreichere Versicherung. Sie deckt zusätzlich zu den Verantwortungsbereichen der Kfz-Teilkasko-Versicherung auch noch andere Schäden ab. In diesem Zusammenhang geht es in erster Linie auch um Schäden, die ein Versicherungsnehmer selbst verursacht hat. Auch Vandalismus würde in den Verantwortungsbereich der KFZ-Vollkasko fallen.

Eine gesetzliche Haftpflicht für Kraftfahrzeuge – ein Muss, um sein Fahrzeug im öffentlichen Autoverkehr führen zu dürfen

Wer sein KFZ trotz gesetzlichen Vorgaben ohne eine Haftpflichtversicherung für Kraftfahrzeuge fährt und den Schaden verursacht, haftet mit seinem gesamten Geldmittel. Das gilt für sämtliche verursachten Schäden und damit auch für Personenschäden. Unter anderem muss man selbstverständlich auch mit einer Strafmaßnahme für die fehlende Haftpflicht für Kraftfahrzeuge rechnen. Im schlechtesten Falle kann dies zu einer Geldstrafe führen unter anderem die eigene wirtschaftliche Existenz ruinieren. Eine Kfz-Haftpflicht abzuschließen ist also in keiner Weise zu versäumen.

Wer absolut sicher gehen möchte, kann außerdem zur vorgeschrieben KFZ Haftpflicht auch noch eine Teil- und Vollkaskoversicherung abschließen. Ob sich eine Teil- oder KFZ-Vollkasko für Ihr Gefährt auszahlt oder nicht hängt von mehreren Faktoren ab. Typischerweise sollten diese Kaskoversicherungen jedoch nur bei sehr neuwertigen oder sehr teuren Kraftfahrzeugen abgeschlossen werden. So kann sich der Abschluss einer Vollkaskoversicherung z. B. in manchen Fällen wirklich rechnen. Wenn es sich zum Beispiel zu einem selbstverursachten Unfall oder einem Raub kommt, wird der Neuwert des Kraftfahrzeug (sofern nicht älter als 18 Monate) oder der Wert zum Zeitpunkt des Schadens ersetzt.

Eine Haftpflichtversicherung für Kraftfahrzeuge ist für alle Schäden verantwortlich, die der Versicherungsnehmer im Straßenverkehr verschuldet.

In diesem Fall kann es sich nicht nur um Blechschäden, allerdings auch durchaus einmal um Schmerzensgeld oder die Kostenaufwand für eine Krankenhausbehandlung. Die Haftpflichtversicherung zahlt nach Abklärung der Schuldfrage eine entsprechende Entschädigung. Diese hängt vom Grad des verschuldeten Schadens ab. Wird im Gegensatz dazu zum Beispiel ein Unfall verschuldet, bei dem der vermeintlich unschuldige Unfallgegner nicht angeschnallt war, trifft Sie als Versicherten nicht die alleinige Schuld am entstandenen Schaden. Der Unfallgegner muss einen Bestandteil des Schaden selbst bezahlen und die Haftpflicht tritt nur zu einem Teil ein. Hat der Unfallverursacher selbst eine Kaskoversicherung, kann ein Teil der Aufwendung von dieser Fahrzeugversicherung übernommen werden.

Eine Leistungsobergrenze gibt es bei Kraftfahrzeughaftpflichtversicherungen im Grunde nicht.  Der Gesetzgeber sieht jedoch eine Deckung von maximal 50 Mio. EUR bei Vermögensschäden und eine Oberste Grenze von 7,5 Millionen Euro bei Personenschäden (pro Person) vor.

Der verursachte Schaden wird von einem Gutachter festgestellt, den die Versicherung betraut. Bei einem verursachten Unfall hat ausschließlich der Gegner die Möglichkeit, einen Gutachter zu bestellen.

Die Höhe der Leistungen richten sich bei vielen KFZ Versicherungen nach dem ausgewählten Versicherungstarif. Der Versicherte jedoch, bezahlt je nach der Vielzahl der unfallfreien Jahre, der Typklasseneinstufung und anderen Besonderheiten.  Gerade bei der Haftpflichtversicherung für Kraftfahrzeuge, aber auch bei der Vollkaso bezahlt der Versicherte einen relativ niedrigen Versicherungstarif. Dennoch muss Versichererter im Fall eines Schadens keinerlei Begrenzungen in der Höhe der Leistungen befürchten.

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